Unterspritzungen in Kosmetikstudios – Achtung, hier drohen Risiken!!!!
- MIA AESTHETICS
- 3. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
In den letzten Jahren ist der Trend zu minimalinvasiven ästhetischen Eingriffen wie Unterspritzungen mit Hyaluron oder Botulinumtoxin (Botox) stark gestiegen. Viele Menschen wünschen sich glattere Haut, vollere Lippen oder ein frischeres Aussehen – und suchen dafür häufig den Weg in ein Kosmetikstudio. Doch genau hier lauert eine große Gefahr, über die dringend aufgeklärt werden muss.
Wichtig: Kosmetikerinnen dürfen keine Unterspritzungen durchführen
Unterspritzungen sind medizinische Eingriffe. Sie dürfen in Deutschland ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten oder Heilpraktikern mit entsprechender Ausbildung und Zulassung durchgeführt werden. Kosmetikerinnen sind nicht dazu befugt, solche invasiven Behandlungen durchzuführen. Tun sie es dennoch, machen sie sich strafbar – und gefährden Ihre Gesundheit.
Heilpraktiker auf „Wanderschaft“ – keine vertrauenswürdige Praxis
In einigen Kosmetikstudios werden Unterspritzungen von Heilpraktikern angeboten, die nur stundenweise anwesend sind und nach dem Eingriff direkt wieder weiterziehen. Auch wenn diese Personen eine Zulassung als Heilpraktiker haben, ist dieses Vorgehen rechtlich und ethisch höchst fragwürdig. Die Tätigkeit als Heilpraktiker verlangt eine verantwortungsbewusste und kontinuierliche Betreuung der Patienten – das „Umherziehen“ von Studio zu Studio widerspricht dieser Pflicht.
Solche Angebote entziehen sich oft jeder medizinischen Nachsorge. Was passiert, wenn Komplikationen auftreten? Wer ist im Notfall verantwortlich? Wer dokumentiert Ihre Behandlung fachgerecht? Wer übernimmt die Haftung bei einem Schaden? Die Antwort ist häufig: niemand.
Auch Ärzten ist es nicht erlaubt, in Kosmetikstudios Unterspritzungen durchzuführen
Ein weit verbreiteter Irrtum: Auch approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht einfach in Kosmetikstudios Unterspritzungen anbieten oder „nebenher“ ausführen. Laut § 24 MBO-Ä (Musterberufsordnung für Ärzte) gilt:
„Ärztinnen und Ärzte dürfen ihren Beruf nur in ärztlich geleiteten Einrichtungen ausüben.“(§ 24 Abs. 1 MBO-Ä)
Ein Kosmetikstudio ist keine ärztlich geleitete Einrichtung. Damit ist es berufsrechtlich unzulässig, wenn Ärzte außerhalb von Arztpraxen oder Kliniken, also z. B. in Kosmetikstudios, invasive medizinische Behandlungen durchführen. Wer dies dennoch tut, verstößt gegen die Berufsordnung und riskiert berufsrechtliche Konsequenzen.
Die Risiken sind groß – aus vielen Gründen
Infektionen und Entzündungen durch unsachgemäße Hygienebedingungen
Asymmetrien oder Knotenbildung durch falsche Injektionstechniken
Gefäßverschlüsse mit schwerwiegenden Folgen bis hin zur Erblindung
Fehlende Aufklärung und Nachsorge
Illegale oder nicht zugelassene Präparate
Liebe Kundinnen und Kunden – Ihre Gesundheit ist wertvoll!
Lassen Sie sich nicht von günstigen Preisen oder schnellen Versprechen blenden. Eine Unterspritzung ist ein medizinischer Eingriff – kein Kosmetiktermin. Sie gehört in erfahrene, qualifizierte und zugelassene Hände. Vertrauen Sie nur seriösen Anbietern mit medizinischem Hintergrund und einer festen Praxis, bei denen Sie auch nach der Behandlung gut betreut werden.
Fazit: Unterspritzungen gehören nicht in die Hände von Kosmetikerinnen. Heilpraktiker, die ohne feste Praxis durch Kosmetikstudios ziehen, handeln unseriös. Und selbst Ärzten ist es nicht erlaubt, solche Behandlungen in Kosmetikstudios durchzuführen (§ 24 MBO-Ä).
Der Wunsch nach Schönheit darf niemals auf Kosten Ihrer Gesundheit gehen.
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